Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Big 5 GmbH – Technik-Service, Rheinstraße 5, 77815 Bühl/Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Veith (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Reparatur-, Wartungs-, Installations- und Messleistungen sowie den Verkauf von Waren.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Abgabe eines Geräts zur Reparatur oder Wartung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Bei Aufträgen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gilt der Auftrag als angenommen, sobald der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 3 Kostenvoranschlag und Diagnosegebühr
(1) Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte gemäß § 650c BGB.
(2) Stellt sich bei der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag wesentlich (mehr als 20 %) übersteigt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Dieser kann den Auftrag daraufhin ohne Mehrkosten stornieren; bereits erbrachte Diagnose- und Demontagearbeiten werden zum vereinbarten oder ortsüblichen Stundensatz berechnet.
(3) Wird ein begutachtetes Gerät vom Auftraggeber nicht zur Reparatur freigegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Diagnosegebühr in Höhe des entstandenen Aufwands (mindestens 30,00 € inkl. MwSt.) zu berechnen.
§ 4 Leistungserbringung und Termine
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Liefer- und Fertigstellungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
(3) Bei Lieferengpässen für Ersatzteile, höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über derartige Verzögerungen.
(4) Kommt der Auftragnehmer mit einer Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber – nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gemäß § 323 BGB – vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, soweit die Voraussetzungen des § 8 dieser AGB vorliegen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten oder ortsüblichen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, für größere Aufträge eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers (verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
(3) Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Für erbrachte Reparatur-, Installations- und Wartungsleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung (§ 634a BGB). Für neu verkaufte Waren gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Waren 12 Monate.
(2) Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die vom Auftragnehmer erbrachten Arbeiten und eingebauten Ersatzteile. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäßer Bedienung, normaler Abnutzung, äußeren Einflüssen oder Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte nach Übergabe beruhen.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB gilt für Unternehmer). Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverluste auf zur Reparatur übergebenen Geräten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist vor Übergabe des Geräts selbst verantwortlich, eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
(4) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
§ 9 Abholung und nicht abgeholte Geräte
(1) Der Auftraggeber wird nach Fertigstellung der Arbeiten benachrichtigt und ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung abzuholen und die Rechnung zu begleichen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist und erfolgloser schriftlicher Mahnung (mit Fristsetzung von mindestens 2 weiteren Wochen) ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Nach Ablauf einer weiteren Frist von 4 Wochen kann der Auftragnehmer das Gerät nach vorheriger Ankündigung gemäß §§ 372 ff. BGB (Selbsthilfeverkauf) verwerten. Der Erlös wird nach Abzug aller entstandenen Kosten dem Auftraggeber gutgeschrieben.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 312b, 312c BGB) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(2) Im stationären Ladengeschäft (Käufe vor Ort) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rücknahme kann im Einzelfall kulanzhalber erfolgen.
§ 11 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und BDSG ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf dieser Website einsehbar.
§ 12 Verbraucherstreitschlichtung
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§ 36 VSBG) teilzunehmen.
(2) Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Bühl/Baden.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).